
PROJEKT "HEIMAT"
Die Aufgabe der Praxis Lebenslinie ist es, den Integrationsprozess gezielt zu steuern und zu begleiten.
Die ambulante Hilfe soll einen qualitativen Beitrag dazu leisten, die Jugendlichen zu selbständigen Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.
Mit der sozialen Unterstützung durch die Mitarbeiter der Praxis Lebenslinie wird das Ziel verfolgt, die jungen Erwachsenen Flüchtlinge bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Probleme sofort zu unterstützen und ihnen den Start in ihren Lebensalltag in einer fremden Umgebung zu erleichtern.
Daraus resultieren nachfolgende Ziele:
• Erwerb deutscher Sprachkompetenz sowie Eingliederung in das Bildungssystem
• Erhalt der Gesundheit sowie Prävention und Aufklärung
• Erhalt bzw. Erhöhung der Arbeitsfähigkeit, Integration in Arbeit
• Befähigung zur Partizipation durch Bekanntmachung von kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten.
Die Arbeit der Praxis Lebenslinie umfasst die Vernetzung und Kooperation mit migrationsspezifischen und allgemeinen Unterstützungsangeboten und fördert die interkulturelle Öffnung gegenüber den nicht migrationsspezifischen Diensten und Institutionen.
In der Betreuung helfen geregelte Abläufe und Rituale dabei, den Tag für die Jugendlichen zu strukturieren.
Strukturen sind wichtig für die Jugendlichen bei der Lebensbewältigung und unterstützen die Orientierung in deren Lebenswelt. Die Jugendlichen haben die Pflicht ihre Wohnungen sauber zu halten und für Ordnung zu sorgen. Dies wird regelmäßig von einem Mitarbeiter kontrolliert. Die Arbeit über einen Wochenplan soll die Jugendlichen unterstützen, tägliche Strukturen transparent zu machen wie z.B. feste Lernzeiten mit einem Mitarbeiter, usw.
Es sollen wöchentlich Dolmetschergespräche stattfinden, damit die Jugendlichen ihre Wünsche und Anliegen ansprechen können. In diesen Gesprächen können die Jugendlichen ihre Konfliktthemen thematisieren und diese können konstruktiv geklärt werden.
Bei Naheliegenden Wohnungen können mit den Jugendlichen Gruppenaktivität geplant und durchgeführt werden. Es soll mit den Jugendlichen versucht werden, ein wöchentliches Sport- oder Freizeitangebot wahrzunehmen. Es werden die Interessen der Jugendlichen abgefragt und ggf. nach passenden Vereinen gesucht.
Die Jugendlichen sollen die Möglichkeit haben, wöchentlich Kontakt zu ihren Vormündern zu haben, um Fragen und Anliegen zu klären. Auch sollen die Jugendlichen lernen, adäquat mit Behörden umzugehen. Der Austausch zwischen den Mitarbeitern der Praxis Lebenslinie und dem Jugendamt soll regelmäßig stattfinden.
Es wird ein regionales Verzeichnis mit entsprechenden Adressen von Ärztinnen und Ärzten für die Jugendlichen zusammengestellt. Sie werden bei der Terminvereinbarung mit Arztpraxen unterstützt und falls nötig erfolgt die Begleitung der Jugendlichen zu den Arztbesuchen.
Flüchtlinge mit psychosozialen Problemen (z. B. Traumata, Angststörung) sind in vorhandene Hilfsangebote zu vermitteln.
Die Jugendlichen sollen befähigt werden, am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzunehmen.
Die Jugendlichen sollen motiviert werden, Probleme aus eigener Kraft zu bewältigen oder zumindest die betreffenden Vorgänge weitgehend zu verstehen und in Bezug zu ihrer eigenen Situation zu setzen.
Es sollen die Ressourcen der Jugendlichen gestärkt werden, woraus sich Neue Ressourcen entwickeln können. Mit den Jugendlichen sollen persönliche Gespräch und Beratungen stattfinden.
Die Finanzen werden durch den jeweiligen Vormund geregelt. Im Regelfall sollte ein Konto für die Jugendlichen eröffnet werden, auf dem wöchentlich die Gelder gezahlt werden. Für die Jugendlichen ist die wöchentliche Auszahlung sinnvoller, da sie somit lernen, mit ihrem Geld besser umzugehen.
Die Jugendlichen sollen an die Berufsschule in Haßfurt angebunden werden. Es werden regelmäßige Lehrergespräch stattfinden. Es werden tägliche Lernzeiten eingeführt. Einmal die Woche soll eine Lernzeit mit einem Mitarbeiter der Praxis stattfinden. Diese werden im Wochenplan festgehalten.
Eine akzeptierende und respektvolle Grundhaltung beider Seiten, ist Voraussetzung der Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter und Jugendlichem. Die Leitideen bilden die Grundlage des Zusammenlebens in der gemeinsamen Wohnung. Diese verdeutlichen die tragende Wertvorstellung und fordern verpflichtende Verhaltensweisen ein.
Diese wären:
- Gegenseitiger Respekt
- Keine Gewalt
- Keine Betäubungsmittel (Drogen, Alkohol )
- Anwesenheitspflicht bei Terminen mit der SPFH
- Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
- Einhaltung der Hausordnung